Rund ums Geld
Soziale Pflegeversicherung
Wenn der Spastik-Patient gesetzlich krankenversichert ist, tritt bei einer Pflegebedürftigkeit zuerst die soziale Pflegeversicherung in Kraft. Sie unterstützt mit Pflegegeld, mit Sachleistungen und bietet in Abhängigkeit von der Pflegestufe Hilfe bei der häuslichen Pflege.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist eine sozialmedizinische Beratungsstelle der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im jeweiligen Bundesland. Die Ärzte oder Pflegefachkräfte des MDK stellen bei einem Hausbesuch fest, welche Möglichkeiten zur Pflege zu Hause bestehen, und prüfen, welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Pflegestufen
Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig
Einmal tägliche Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für mindestens zwei Verrichtungen.
Pflegestufe II: schwer pflegebedürftig
Dreimal tägliche Hilfe zu unterschiedlichen Tageszeiten bei verschiedenen Alltagsdingen.
Pflegestufe III: schwerst pflegebedürftig
Hilfe - rund um die Uhr, auch über Nacht.
Pflegegeld
Wenn die Grundpflege durch Angehörige erfolgt, kann ein Pflegegeld beantragt werden. Es wird für die Tage gezahlt, an denen die häusliche Pflege durchgeführt wird, und dient der Sicherung der erforderlichen Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Leistungen der Pflegeversicherung
Bundesministerium für Gesundheit
Bei häuslicher Pflege werden die Sach- und Geldleistungen in der sozialen Pflegeversicherung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Sachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert in Anspruch genommen werden.
Die Sachleistungen zur Pflege umfassen einen Gesamtwert:
- in Pflegestufe I: bis zu 384 EUR monatlich
- in Pflegestufe II: bis zu 921 EUR monatlich
- in Pflegestufe III: bis zu 1.432 EUR monatlich
- in besonderen Härtefällen: bis zu 1.918 EUR monatlich
Das Pflegegeld, das anstelle der Sachleistungen gezahlt werden kann, beträgt:
- in Pflegestufe I: 205 EUR monatlich
- in Pflegestufe II: 410 EUR monatlich
- in Pflegestufe III: 665 EUR monatlich
In der privaten Pflegeversicherung tritt an die Stelle der Sachleistung eine Kostenerstattung, die der Höhe nach den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung entspricht.
Häusliche Pflegekräfte werden in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, die wegen der Pflege nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sind, zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich insbesondere nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und dem sich daraus ergebenden Umfang notwendiger Pflegetätigkeit.
Bei stationärer Pflege zahlen die Pflegekassen für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung im Heim nach Pflegestufen gestaffelte monatliche Pauschalbeträge:
- in Pflegestufe I: bis zu 1.023 EUR
- in Pflegestufe II: bis zu 1.279 EUR
- in Pflegestufe III: bis zu 1.432 EUR
- in Härtefällen: bis zu 1.688 EUR
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Broschüre "Pflegeversicherung" des BMG
http://www.bmg.bund.de
http://www.pflegestufe.info
Quelle: http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Programme/a_Leistungen_fuer_Familien/s_561.html
Pflegehilfsmittel
Bei Bedarf werden den Pflegebedürftigen technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Das können zum Beispiel Pflegebetten, Rollator, Rollstuhl oder Hausnotruf-Systeme sein.
Wohnungsanpassung
Der Wunsch der meisten Patienten ist es, so lange wie möglich in der vertrauten Wohnung oder im Haus zu leben. Jedoch werden viele Wohnungen den Anforderungen der Erkrankung nicht mehr gerecht. Türschwellen erweisen sich als Stolperfallen oder Hindernisse für den Gehwagen, und auch die Nutzung des Badezimmers stellt sich als schwierig heraus.
Meist wird versucht, mit den einschränkenden Wohnverhältnissen zurechtzukommen. Dies kann jedoch schwerwiegende Folgen für den Erhalt der Selbständigkeit haben.
Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung
Schrecken Sie vor Umbauten nicht zurück, denn schon mit kleinen baulichen Veränderungen können große Effekte erzielt werden. Informationen dazu erhalten Sie unter anderem bei kommunalen Behörden, Wohlfahrtsverbänden, Wohnungsbauunternehmen oder gemeinnützigen Vereinen.
Für die Verbesserung des Wohnumfelds können Sie derzeit Zuschüsse bis zu 2.557 Euro (Stand Juni 2008) pro Maßnahme beantragen.
Weitere Informationen zur staatlichen Pflegeversicherung erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit und bei der Deutschen Rentenversicherung.