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Schwerbehindertenausweis

Wenn gesundheitliche Schäden einen Menschen dauerhaft beeinträchtigen, spricht man von einer Behinderung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der gesundheitliche Schaden angeboren, Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist. Menschen mit Behinderungen erhalten in bestimmten Lebensbereichen besondere Rechte. So unterliegen behinderte Personen einem besonderen Kündigungsschutz, können bei der Besteuerung Vorteile erhalten und einige Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Diese Regelungen greifen ganz unabhängig davon, ob die betreffende Person erwerbstätig ist oder nicht.

Ein Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt auf Basis ärztlicher Befunde ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) wenigstens 50 Prozent beträgt. Er dient dazu, die Behinderung unter anderem gegenüber Sozialleistungsträgern, Behörden und Arbeitgebern nachzuweisen. Der Ausweis ist in der Regel zunächst auf maximal fünf Jahre befristet und kann dann verlängert werden.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Integrationsämtern, die je nach Bundesland unterschiedlich in die Landesverwaltung integriert sind.

Adressangaben finden Sie unter Adressen/Links.

 

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