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Rund ums Geld

Persönliches Budget

Rechtsanspruch seit Januar 2008

Das "Persönliche Budget" ist ein pauschaler Geldbetrag, den Menschen mit Behinderung entsprechend ihres individuellen Bedarfs erhalten, um sich damit erforderliche Unterstützungsleistungen für ihren Alltag in eigener Verantwortung zu organisieren. Es löst dabei das bisherige Dreieck zwischen Leistungsträger, Leistungsempfänger und Leistungserbringer auf. Sachleistungen werden durch Geldleistungen oder Gutscheine ersetzt.

Sind im Einzelfall mehrere Leistungsträger beteiligt, kann ein "Persönliches Budget" trägerübergreifend erbracht werden, sodass die Betroffenen die Geldleistungen wie aus einer Hand erhalten. Dabei können folgende Leistungsträger beteiligt sein:

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Kriegsopferversorgung/-fürsorge
  • Jugendhilfe
  • Sozialhilfe
  • Pflegeversicherung
  • Integrationsämter

Ein Antrag kann bei allen aufgelisteten Leistungsträgern gestellt werden.

Unter der Rubrik "Service - Adressen/Links" finden Sie sämtliche wichtige Ansprechpartner mit den entsprechenden Anschriften sowie einen Hinweis auf die Internetadressen zum Thema "Rund ums Geld".


 

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