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Rund ums Geld

Bedarfsorientierte Grundsicherung

Bedarfsorientierte Grundsicherung Abbildung

Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben bzw. nur eine sehr niedrige Rente erhalten, sollten Sie zur Sicherstellung des grundlegenden Bedarfs für den Lebensunterhalt die sogenannte "bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" für sich beantragen. Im Gegensatz zur Sozialhilfe erfolgt hier kein Rückgriff auf Kinder oder Eltern. Die Berechnung der Grundsicherungsleistung ist eng an das Sozialhilferecht angelehnt. Einen Antrag können Sie bei den Sozialämtern, Wohngeldämtern oder Rentenversicherungsträgern stellen.

 

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