Rund ums Geld
Erwerbsminderungsrente
Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, haben Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn zum einen bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind und zum anderen die Erwerbsfähigkeit aufgrund von Erkrankung oder Behinderung eingeschränkt ist.
Wer weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente. Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente.
Die Rente muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Ein ärztlicher Gutachter gibt eine Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit ab, der eine Grundlage für die Entscheidung des Antrags bietet. Es empfiehlt sich, die Höhe einer Erwerbsminderungsrente vor Antragstellung ausrechnen zu lassen. Wer beabsichtigt, einen Rentenantrag zu stellen, sollte sich vorher möglichst mit seinem behandelnden Arzt besprechen.